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Antrag auf ScheidungBei einer Scheidung herrscht Anwaltszwang, das heißt entweder jeder Ehegatte sucht sich seinen eigenen Anwalt um seine Interessen vertreten zu lassen oder beide Ehegatten nehmen einen Anwalt zusammen. Das ist aber nur Ratsam, wenn wirklich schon alle Rechtspunkte geklärt sind und wirklich alles in beiderseitigem Einvernehmen stattfinden soll. Denn wenn es doch zu Streitpunkten kommen sollte, muss ein zweiter Rechtsanwalt hinzugezogen werden, da ein Anwalt immer nur eine Partei vertreten darf. Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann die Zustimmung des Scheidungsantrages auch ohne Anwalt geschehen. Doch wo soll man die Scheidung beantragen? Der Antrag auf Scheidung ist im Normalfall bei dem Amtsgericht oder dem Familiengericht zu beantragen in dem Ort an dem man den letzen gemeinsamen ehelichen Wohnsitz hatte. Wohnt keiner der beiden Eheleute mehr in diesem Ort, fällt die Zuständigkeit in den Ort in dem der Ehepartner des Antragstellers zurzeit wohnt. An der Rezeption bekommt man dann ein Formular, das ausgefüllt wieder zurückgegeben werden muss. Wenn man sich unsicher ist beim Ausfüllen des Antrags, sollte man sich Hilfe hinzuholen, entweder direkt bei dem Amts- oder Familiengericht oder bei seinem Rechtsanwalt. |
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