Scheidung im Ausland

Andere Länder andere Sitten und auch andere Gesetzgebungen, Rechte und Pflichten. Eine Scheidung im Ausland wie z.B. in Österreich, ähnelt zwar der deutschen Scheidung, aber es gibt Punkte, da es in Österreich fast schon "einfacher" zur Scheidung kommen kann als in Deutschland.

Zum Beispiel eine einvernehmliche Scheidung in Österreich kann schon nach 6 Monaten Trennungszeit vollzogen werden. Es muss ein schriftliche Vereinbarung vor Gericht eingereicht werden, die beschreibt, dass die Zerrüttung der Ehe eingestanden wird. Das ist rein formell und wird nicht nachgeprüft. Es wird die Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft gefordert und eine weitere schriftliche Vereinbarung die zivilrechtlich als Vergleich geltend gemacht werden kann. Darin muss eine Einigung über den hauptsächlichen Aufenthalt der Kinder, Obsorge, Unterhalt für die Kinder, Unterhalt der Ehegatten zueinander, Ausübung des Rechts auf persönlichen Verkehr.

Außerdem gibt es in Österreich die Verschuldensscheidung und eine Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft. Weitere Möglichkeiten eine Ehe in Österreich zu beenden sind eine Aufhebung der Ehe und eine Nichtigerklärung der Ehe.

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