Ehevertrag

Durch einen Ehevertrag werden für die Ehe bestimmte Regeln festgelegt, um bei einer Scheidung auf der sicheren Seite zu sein. Dieser ist nur wirksam, wenn er von einem Notar beurkundet wurde.

Der Ehevertrag wird normalerweise vor der Eheschließung aufgestellt, kann aber noch nach der Hochzeit aufgesetzt werden. Regelungen zum Ehevertrag finden Sie im §§ 1408 BGB.

In einem Ehevertrag werden Dinge, wie die Gütertrennung, der Versorgungsausgleich und der Unterhalt geregelt. So können Streitigkeiten bei einer eventuellen Scheidung verhindert werden.

Natürlich ist der Aufwand für einen Ehevertrag nicht umsonst. Wie alles, was ein bisschen Bürokratie erfordert, kostet auch der Ehevertrag etwas. Die Kosten für einen Ehevertrag sind immer abhängig vom Vermögen des Paares. Grundsätzlich gilt: Je größer das Vermögen, desto höher die Kosten für Notar und Anwalt. Es empfiehlt sich daher, einen Ehevertrag möglichst früh abzuschließen, wenn man noch nicht so viel auf die Hohe Kante gepackt hat.

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