Gründe für eine Scheidung

Es gibt rein rechtlich gesehen genau zwei Voraussetzungen für eine Scheidung. Erstens, scheiden lassen kann sich nur derjenige, dessen Ehe gescheitert ist (§ 1565 § 1566 BGB) und keine Lebensgemeinschaft mehr besteht. Zweitens mindestens ein Ehepartner lehnt erkennbar, ein eheliches Zusammenleben ab und somit wird auch eine Widerherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht mehr erwartet.

Gründe für eine Scheidung gibt es wahrscheinlich viele und natürlich ist das bei jedem Ehepaar auch unterschiedlich, aber zusammengefasst kann man meist davon ausgehen, dass die Ehe gescheitert ist, auf die eine oder die andere Weise.

Die häufigsten Gründe für eine Scheidung

  • Fremdgehen
  • Schulden
  • Alkoholmissbrauch
  • Gewalt
  • Auseinanderleben

Persönliche Gründe werden vor Gericht nicht beachtet, sondern es wird allein nach dem Zerrüttungsprinzip gehandelt und dieses besagt dass eine Ehe erst nach dem Trennungsjahr gescheitert ist und die Widerherstellung der zerrütteten Ehe nicht mehr vollzogen werden kann.

Eine Scheidung kann aber erst dann vollzogen werden, wenn das Trennungsjahr abgeschlossen ist. Das heißt wenn beide Ehepartner schon ein Jahr lang nicht mehr in einer Lebensgemeinschaft wohnen. Frühzeitiger kann eine Scheidung nur dann erfolgen wenn die Fortsetzung der Ehe eine unzumutbare Härte für den Antragsteller darstellen würde. Gründe dafür können Gewalttätigkeiten oder Alkoholmissbrauch sein, bei denen man sofort die Eheringe an den Nagel hängen kann.

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