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Scheidung bei Hartz4 BezugIst einer der beiden Eheleute bei der Scheidung Hartz4 Empfänger, wird er auch weiterhin einen Anspruch auf Hartz4 haben. Sind beider Ehepartner arbeitslos und bekommen vom Arbeitsamt Hartz4 muss die Höhe der Leistungen neu berechnet werden. Der Partner, bei dem die Kinder leben werden, bekommt mehr staatliche Leistungen zugesprochen als derjenige, der von nun an alleine lebt. Auch in Sachen Wohnungssuche wird der Staat weiterhin für den Unterhalt der des Ehepartners mit den Kindern aufkommen. Dabei darf die Größe einer Wohnung eine bestimmte Quadratmeterzahl nicht überschreiten. Kann eindeutig nachgewiesen werden, dass die Kinder auch regelmäßig den anderen Ehepartner besuchen, bekommt auch dieser eine größere Wohnung zugewiesen. Bei Bedarf werden auch die Kosten für Möbel etc. vom Staat übernommen. Ebenso in der staatlichen Unterstützung mit inbegriffen sind die Nebenkosten für die Wohnung. Eine Scheidung kostet viel Geld und wenn man arbeitslos ist und nur Hartz4 bekommt, ist diese nur schwer zu bezahlen. Als Unterstützung bekommt man vom Staat die sog. Prozesskostenhilfe bei Scheidung. Die Prozesskostenhilfe wird jedem zugesprochen, der ein sehr geringes oder gar kein Einkommen hat. |
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