Krankenversicherung nach Scheidung

In einer Ehe ist es üblich, dass sich die Frau kostenlos in der Krankenkasse Ihres Ehemann mitversichern kann. Dies geschieht aus dem Grund, dass die Frau gar nicht oder nur geringfügig arbeiten kann aufgrund der Betreuung der Kinder o. Ä. Auch die Kinder sind in der Krankenversicherung des Ehemannes kostenlos mitversichert.

Die gesamte Familie hat dann bei dieser Krankenkasse eine Familienversicherung. Doch was passiert mit der Krankenversicherung nach einer Scheidung? Ist die Frau weiterhin bei Ihren Exmann mitversichert? Was geschieht mit dem Versicherungsschutz der Kinder?

Familienversicherung nach Scheidung

Kommt es zur Scheidung, muss der bisher mitversicherte Ehepartner sich innerhalb einer Frist von 3 Monaten vor dem rechtmäßig in Kraft tretenden Scheidungsurteil, als freiwilliges Mitglied bei der Krankenkasse anmelden. D. h. sollten Sie sich bis drei Monate vor dem Scheidungsurteil nicht um eine freiwillige Mitgliedschaft bemüht haben, entfällt Ihr Krankenversicherungsschutz und Sie sind nicht mehr versichert.

Krankenversicherung PKV nach Scheidung

Bei einer privaten Krankenversicherung kommt es immer darauf an, wer der Hauptversicherte ist.
Ist zum Beispiel eine Frau bei Ihrem Mann privat mitversichert und das Ehepaar lässt sich scheiden, dann verliert die Frau den Versicherungsschutz mit dem Tag der Rechtskraft des Scheidungsurteils.

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