Namensänderung nach Scheidung

So stolz wie man damals war, den Namen des Ehemannes oder der Ehefrau zu tragen, so schnell möchte man diesen am liebsten auch wieder loswerden. Zumindest geht es den meisten so, die sich von Ihrem Ehepartner trennen. Doch ist dies einfach so möglich? Und was ist mit den Kindern? Dürfen diesen den Namen des Vaters oder der Mutter behalten?

Folgende Möglichkeiten der Namensänderung nach Scheidung gibt es für den Ehepartner, der damals seinen Namen aufgegeben hat:

  • Den Ehenamen übernehmen (geschieht automatisch)
  • Den Geburtsnamen an den Ehenamen koppeln
  • Den Geburtsnamen wieder annehmen
  • Begleitnamen an den Ehenamen anfügen (z. B. Name aus erste Ehe o. Geburtsname)
  • Name aus vorangegangener Ehe wieder annehmen

In der Regel ist es so, dass Kinder, wenn die Eltern sich scheiden lassen, den Ehenamen weiterhin übernehmen. Sollte der Elternteil, bei dem das Kind lebt, allerdings einen anderen Namen annehmen, ist es nach § 1618 BGB möglich den Namen wegen der sozialen Integration des Kindes mit ändern zu lassen. Das geht allerdings nur, wenn der Elternteil das alleinige Sorgerecht hat. Teilen sich die Eltern das Sorgerecht und einer ist dagegen, ist eine Namensänderung des Kindes nach der Scheidung nicht möglich. Ab einem Alter von 5 Jahren muss das Kind ebenfalls der Änderung des Namens nach der Scheidung einwilligen.

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