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Schulden bei ScheidungMan unterscheidet in Sachen Schulden zwischen den gemeinsamen Schulden und den Schulden, die nur ein Ehepartner hat. Gemeinsame Schulden sind nur dann wirklich gemeinsam, wenn sich beide gegenüber dem Gläubiger verpflichtet haben. Beide Ehegatten haften für gemeinsame Schulden auch gemeinsam. Hat ein Ehepaar also gemeinsam für ein Darlehen oder einen Kredit unterschrieben, müssen diese Schulden auch nach der Scheidung gemeinsam getilgt werden. Hier bei ist auch zu beachten, dass Schulden, die gemeinsam verursacht wurden auch gemeinsam abgezahlt werden müssen. Einer der beiden kann sich also nicht darauf berufen, er habe seine Hälfte bezahlt. Die Bank kann ebenso von einem der beiden Schuldner das den gesamten Kredit zurückverlangen. Wo die Bank ihr Geld herbekommt, interessiert die sie nicht. Ihre privaten Probleme sind für die Schuldentilgung nicht relevant. Wenn allerdings nur einer der beiden Eheleute einen Vertrag unterschrieben hat, dann haftet nur der einzelne dafür. Prinzipiell hat der andere Ehegatte mit diesen Schulden nichts zu tun. Auch bei der Gütertrennung wird dies in Sachen Schulden bei Scheidung so gesehen. Der Ehegatte haftet für keine Schulden, die der Partner auf sich genommen hat. |
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