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Schwanger während der Scheidung - was nun?Wird eine Frau noch während der Scheidung von einem neuen Lebensgefährten schwanger, gilt der Nochehemann rein rechtlich gesehen als der Vater von diesem Kind. Kommt das Kind noch während die Scheidung läuft auf die Welt, wird in die Geburtsurkunde auch der Nochehemann als Vater eingetragen. Dieser hat dann natürlich auch die Unterhaltspflicht, so als wäre er der leibliche Vater des Kindes, bis zu dem Moment an dem es anhand eines Vaterschaftstestes bewiesen ist, dass er nicht der Erzeuger dieses Kindes war. Unternimmt man eine einvernehmliche Scheidung, stellt es kein Problem dar, mit dem Ehegatten und dem leiblichen Vater des Kindes auf das Jugendamt zu gehen und dort eine Vaterschaftsaberkennung vom Ehegatten und eine vom Vater des Kindes unterschreiben zu lassen. Das ist für alle kostenlos und kann auch schon in der Schwangerschaft erledigt werden, so dass der Nochehemann erst gar nicht in der Geburtsurkunde auftaucht. |
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