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Das Sorgerecht nach der ScheidungJedes Elternteil hat die Pflicht, aber auch das Recht für sein minderjähriges Kind zu sorgen, vorausgesetzt, die Eltern sind verheiratet. Sind diese nicht verheiratet, muss eine Sorgerechtserklärung abgegeben werden, mit der man bestätigt, die gemeinsame Sorge für das Kind zu tragen. Ist dies nicht der Fall, hat allein die Mutter das Sorgerecht. Noch vor einigen Jahren konnte man das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder nur auf einen Elternteil übertragen. Allerdings läuft heutzutage eine Scheidung mit Kindern anders ab. Wenn nicht anders beantragt, wird das Sorgerecht beiden Eltern gemeinsam erteilt. Doch das Sorgerecht für die Kinder gemeinsam zu haben, heißt nicht zwangsläufig, dass man alles mit dem Vater oder der Mutter des Kindes abklären muss. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, hat mehr Entscheidungsfreiheit. Denn alltägliche Entscheidungen werden von ihm gefällt und seine Einflussmöglichkeiten sind besser. Nur in wenigen Bereichen ist die Pflicht des Elternteils, bei dem das Kind lebt, den anderen Elternteil zu informieren, bzw. in die Entscheidung mit einzubeziehen. Fälle, in denen der andere Elternteil mit Sorgerecht hinzugezogen werden muss:
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