Steuern nach der Scheidung

In einer Ehe ist es in der Regel so, dass beide Ehepartner entweder der Steuerklasse IV unterliegen oder das Ehepaar die Steuerklassen III und V wählt. Dabei ist es sinnvoll, dass der Mehrverdiener die Steuerklasse III wählt, so dass das Ehepaar weniger Steuervorauszahlungen leisten muss.

Eine Besteuerung nach der sog. Splittingtabelle ist nur möglich, wenn das Ehepaar nicht dauernd getrennt lebt. Lebt das Paar schon während eines ganzen Kalenderjahres getrennt, müssen Sie Ihre alten Steuerklasse wieder annehmen. Trennt sich das paar aber erst innerhalb eines Kalenderjahres, dann können beide bis zum Ende des Jahres Ihre Steuerklasse behalten.

Für die Steuern nach der Scheidung ist es als besser, sich am Anfang eines Jahres zu trennen, statt am Ende. Damit bei einem getrennt lebenden Paar keine Streitigkeit aufkommen, wer nun mehr Abzüge hat, ist es natürlich auch machbar, dass beide die Steuerklasse IV wählen. Jedoch kann man pro Jahr nur einmal die Steuerklasse wechseln, weshalb man bedenken sollte, dass der Antrag nicht rückgängig zu machen ist.

Nach der Scheidung, werden beide wieder nach Steuerklasse I berechnet. Sollte bei einem der beiden Ehegatten jedoch mindestens 1 Kind im Haushalt leben, wird dieser mit Steuerklasse II versteuert.

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