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Was geschieht mit dem Vermögen bei der Scheidung?"Was mir gehört, das gehört auch dir." Ein romantischer Satz, doch in der Realität sind das ganze anders aus. Sofern die Eheleute nichts anderes in ihrem Ehevertrag festlegen, beginnt mit dem Tag der Hochzeit der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet, dass die Eheleute Alleininhaber ihres Vermögens bleiben. Sowohl von Ihrem erworbenen Vermögen in und auch während der Ehe. Jeder kann mit seinem Geld machen, was er möchte. Erst wenn es zur Scheidung kommt, findet ein Zugewinnausgleich für das gemeinsam erworbene Vermögen in der Ehe statt. Zuerst einmal muss festgestellt werden, welches Anfangsvermögen (Tag der Hochzeit) und Endvermögen (Zustellung der Scheidungsantragsschrift) jeder einzelne Ehepartner hatte. Diese beiden Stichtage sind mit allen negativen und positiven Werten in einer Bilanz aufzustellen. Auf der Habenseite werden folgende Geld Werte bei der Scheidung mit einbezogen:
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