Versicherungen nach Scheidung

Scheiden tut weh. Und weil man nicht schon genug Ärger mit dem ganzen Papierkram hat, wird es auch in Sachen Versicherungen nach der Scheidung einige Hürden geben, die es zu übergehen gilt.

Zum Beispiel hat man innerhalb der Ehe mehrere Versicherungen, wie Hausrat, Haftpflicht und andere Versicherungen abgeschlossen. Wie sieht es mit der Übernahme dieser Versicherungen aus?

Hier einige Ansätze für die wichtigsten Versicherungen

Hausratversicherung:
Wenn einer der beiden Eheleute auszieht, gilt der Versicherungsschutz für die künftige als auch die ehemalige Wohnung. Ebenso wenn beide Eheleute eine neue Wohnung beziehen. Jedoch nur bis zur nächsten Beitragsfälligkeit (i. d. R. 3 Monate).

Haftpflichtversicherung
Bei einer Haftpflichtversicherung gilt der Vertrag nach der Scheidung nur noch für einen der beiden Ehepartner und der andere ist verpflichtet sich einen eigenen Versicherungsschutz zuzulegen.

Lebensversicherung
Bei einer Lebensversicherung gibt es im Grunde nur zu beachten, dass man den Namen der bezugsberechtigten Person im Vertrag ändern lässt. Geht man diesen Dingen nicht nach, kann es sein, dass die Exfrau später einmal die Versicherungssumme ausgezahlt wird, anstatt der neuen Ehefrau.

Impressum