Witwenrente nach Scheidung

Die Witwenrente ist eine Geldleistung der deutschen Rentenversicherung, die an die Hinterbliebenen / Angehörigen ausgezahlt wird. Diese haben eine Unterhaltsersatzfunktion, die den Lebensstandard der hinterbliebenen Angehörigen sichern soll.

Anspruch auf Witwenrente haben:

  • Hinterbliebene Lebenspartner
  • Witwen
  • Waisen bzw. Halbwaisen

Ist das Ehepaar geschieden, dann verfällt der Anspruch auf Witwenrente. Eine Witwenrente nach der Scheidung ist also nicht möglich. Gingen aus der Ehe jedoch Kinder hervor, dann haben diese Anspruch auf Halbwaisenrente. Auf Antrag können Sie jedoch eine Erziehungsrente beantragen.

Vorraussetzungen für die Erziehungsrente nach Scheidung:

  • Scheidung der Ehe nach dem 30.06.1977
  • Ehegatte verstorben
  • Erziehung eines gemeinsamen Kindes oder das Kind des Ehegatten
  • Einhaltung der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren bis zum Tode des Ehegatten
  • Keine Erneute Heirat
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