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Was passiert mit der Wohnung bei Scheidung?Eine Scheidung ist ein langer Prozess, der viel Kraft und Nerven kosten kann. Oftmals geht eine einst liebevolle Beziehung in einen großen Streit über. Der eine zieht aus und der andere bleibt alleine in der Wohnung zurück. Doch was nun? Muss der Zurückgebliebene die Wohnung nach der Scheidung jetzt alleine bezahlen? Wenn einer der beiden Ehepartner auszieht, haftet dieser weiter für die Wohnung mit. Auch die Miete ist bei Auszug oder Scheidung weiterhin von beiden zu entrichten, sofern der Mietvertrag von beiden unterschrieben wurde. Dies ist solange der Fall, bis man sich du Dritt darauf geeinigt hat, den Mietvertrag auf den Zurückgebliebenen umzuschreiben. Können sich die Eheleute nicht einigen, muss das Familiengericht über den Fall entscheiden. Das Familiengericht entscheidet dann, wem die Wohnung eher zusteht. Gehen aus der Ehe eventuell Kinder hervor, für die die Frau sorgen muss, dann kann es gut sein, dass das Gericht zugunsten der Mutter entscheidet. Ganz gleich, was der Vermieter dazu zu sagen hat. Sich wird diesem es lieber sein, wenn der berufstätige Mann weiterhin die Wohnung übernimmt, anstatt der arbeitslosen Mutter von zwei Kindern. Der Vermieter hat jedoch das Gerichtsurteil zu akzeptieren, wenn die Wohnung aufgrund der Dringlichkeit eher der Frau zugesprochen wird. |
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